Die
Kolb Verkehrsleitservice GmbH (KVLS) ist auf das
Einrichten von temporären Haltverbotzonen
spezialisiert, sowohl innerhalb Deutschlands als
auch im europäischen Ausland, wo Aufträge
für Stammkunden ausgeführt werden.
Der Firmensitz befindet sich in Berlin. Von hier
aus wird die Organisation inklusive der Einholung
von Genehmigungen zentral abgewickelt. Die Schilderaufstellung
erfolgt nach Anweisung jeweils vor Ort. In wichtigen
Ballungsgebieten wie zum Beispiel in Berlin, Stuttgart
und Frankfurt/ M. werden Vertragspartner eingesetzt,
in anderen Gebieten bestehen verbindliche Kooperationen.
Die Partnerunternehmen sind in der Hauptsache
ortsansässige Speditionsfirmen oder lokale
Bauhöfe mit einem eigenen Verkehrzeichenbestand.
Gründung
Die Kolb Verkehrsleitservice GmbH wurde gegründet,
nachdem im Geschäftsbereiches eines Umzugsunternehmen
ersichtlich wurde, dass speziell die Anfragen
für Haltverbotszonen innner- und außerhalb
von Berlin erheblich zunahmen. Seit Gründung
der GmbH ist Herr Peter Kolb alleiniger Gesellschafter
und Geschäftsführer der KVLS.
Geschäftsfeld
Das Haltverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung
(StVO) u. a. mittels Verkehrszeichen 283 und 286
gemäß § 41 StVO ein behördliches
Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr
auf öffentlichem Verkehrsgrund. Für
eine temporäre Haltverbotszone muss vor Aufstellung
der Schilder eine behördliche Genehmigung
eingeholt werden, wobei in jeder Stadt sowohl
die zuständigen Behörden, als auch deren
Vorgaben für Fristen und Gebühren, sowie
die anderen Rahmenbedingungen unterschiedlich
sein können.
Viele Unternehmen und Privatpersonen benötigen
Haltverbotszonen, um die Straße für
ihre Zwecke, sei es Veranstaltungen oder Umzüge,
von anderen Verkehrsteilnehmern freizuhalten.
Dabei haben sie aber weder Kenntnisse zu Umsetzung
dieser umfangreichen Aufgabe, noch die notwendigen
Kontakte, um zum Beispiel die Verkehrszeichen
zu beschaffen und aufzustellen.
Die in früheren Zeiten gebrauchten Methoden
des Parkens in zweiter Reihe oder des Aufstellens
von Stühlen oder anderen Gegenständen,
um den Parkraum freizuhalten, sind mittlerweile
verboten. Bei letzterer Methode haftet der Aufsteller
übrigens auch für Schäden, die
ggf. an fremdem Eigentum entstehen.
Die Kolb Verkehrsleitservice GmbH bietet hier
einen umfangreichen, profesionellen Service, der
alle notwendigen Dienstleistungen zur Einrichtung
einer Haltverbotszone umfaßt.
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