Die Kolb Verkehrsleitservice GmbH (KVLS) ist auf das Einrichten von temporären Haltverbotzonen spezialisiert, sowohl innerhalb Deutschlands als auch im europäischen Ausland, wo Aufträge für Stammkunden ausgeführt werden.

Der Firmensitz befindet sich in Berlin. Von hier aus wird die Organisation inklusive der Einholung von Genehmigungen zentral abgewickelt. Die Schilderaufstellung erfolgt nach Anweisung jeweils vor Ort. In wichtigen Ballungsgebieten wie zum Beispiel in Berlin, Stuttgart und Frankfurt/ M. werden Vertragspartner eingesetzt, in anderen Gebieten bestehen verbindliche Kooperationen. Die Partnerunternehmen sind in der Hauptsache ortsansässige Speditionsfirmen oder lokale Bauhöfe mit einem eigenen Verkehrzeichenbestand.

Gründung
Die Kolb Verkehrsleitservice GmbH wurde gegründet, nachdem im Geschäftsbereiches eines Umzugsunternehmen ersichtlich wurde, dass speziell die Anfragen für Haltverbotszonen innner- und außerhalb von Berlin erheblich zunahmen. Seit Gründung der GmbH ist Herr Peter Kolb alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der KVLS.

Geschäftsfeld
Das Haltverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) u. a. mittels Verkehrszeichen 283 und 286 gemäß § 41 StVO ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund. Für eine temporäre Haltverbotszone muss vor Aufstellung der Schilder eine behördliche Genehmigung eingeholt werden, wobei in jeder Stadt sowohl die zuständigen Behörden, als auch deren Vorgaben für Fristen und Gebühren, sowie die anderen Rahmenbedingungen unterschiedlich sein können.

Viele Unternehmen und Privatpersonen benötigen Haltverbotszonen, um die Straße für ihre Zwecke, sei es Veranstaltungen oder Umzüge, von anderen Verkehrsteilnehmern freizuhalten. Dabei haben sie aber weder Kenntnisse zu Umsetzung dieser umfangreichen Aufgabe, noch die notwendigen Kontakte, um zum Beispiel die Verkehrszeichen zu beschaffen und aufzustellen.

Die in früheren Zeiten gebrauchten Methoden des Parkens in zweiter Reihe oder des Aufstellens von Stühlen oder anderen Gegenständen, um den Parkraum freizuhalten, sind mittlerweile verboten. Bei letzterer Methode haftet der Aufsteller übrigens auch für Schäden, die ggf. an fremdem Eigentum entstehen.

Die Kolb Verkehrsleitservice GmbH bietet hier einen umfangreichen, profesionellen Service, der alle notwendigen Dienstleistungen zur Einrichtung einer Haltverbotszone umfaßt.



 

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